Anforderungen an Konformitätsnachweise
Die Konformitätsnachweise des Herstellers müssen je nach Zertifikatstyp die im Folgenden genannten Anforderungen erfüllen.
Konformitätsnachweis Typprüfungen
Für Prüfungen der Hauptstromkreise werden Prüfnachweise folgender Labore akzeptiert:
- nach ISO/IEC 17025 akkreditierte Mitgliedslabore der STL, oder
- nicht der STL angehörende, nach ISO/IEC 17025 akkreditierte europäische Nichtherstellerlabore, oder
- europäische nach ISO/IEC 17025 akkreditierte Herstellerlabore, mit Beobachtung eines vom Prüflabor unabhängigen Inspektors. Der Inspektor muss einem STL-Mitglied angehören und darf nicht zum Unternehmenskreis des Produktherstellers oder des Prüflabors gehören.
Für Typprüfungen, die nicht den Hauptstromkreis betreffen, genügt die Prüfung in einem STL-Labor bzw. im europäischen nach ISO/IEC 17025 akkreditierten Prüflabor. Zu diesen Prüfungen gehören z.B.:
- Prüfungen an Hilfsstromkreisen,
- Druckprüfungen,
- Berstprüfungen (sofern zutreffend),
- Schutzgradprüfungen,
- EMV-Prüfungen,
- Vibrations- und Erdbebenprüfungen.
Über die Anerkennung solcher Prüfungen, sowie von weiteren Typprüfnachweisen aus nicht-europäischen und nach ISO/IEC 17025 akkreditierten Prüflaboren (z. B. stattlichen Prüfanstalten), entscheidet die PEHLA ZERT.
Die Typprüfnachweise müssen:
- die Typprüfanforderungen der Referenznormen vollständig belegen und, soweit vorhanden, die Bestimmungen der STL-Guides erfüllen,
- für eine einheitliche Identität der Typprüfobjekte gelten,
- die im Zertifikat aufgeführten, normenkonformen Bemessungswerte bestätigen.
Typprüfungen, die nach Standard nur auf Vereinbarung zwischen Hersteller und End-Kunde durchzuführen sind, gelten als obligatorisch, wenn die zugehörigen Bemessungswerte im Zertifikat aufgeführt werden.
Für die Übertragung von Typprüfungen bei:
- Normenänderungen,
- Änderungen im Produktstatus (z.B. Konstruktionsänderungen, neue Zulieferer von Hauptbaugruppen etc.),
- unterschiedlichen Bemessungswerten,
- unterschiedlichen/mehreren/abgeleiteten Bauformen, gilt die ZP 209 (Übertragung von Typprüfungen), soweit zutreffend.
Konformitätsnachweis Stückprüfungen
Die Stückprüfungen beim Hersteller müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- sie müssen vollständig und normenkonform,
- die verwendeten Einrichtungen und Messmittel müssen für die Stückprüfung geeignet,
- die verwendeten Messmittel müssen unter Rückführung auf nationale bzw. internationale Normale analog DIN EN ISO/IEC 17025 gültig kalibriert und
- das Stückprüfprotokoll muss die Stückprüfungen normenkonform und nachvollziehbar dokumentieren und vollständig sein.
Die Eignung kann im Berdarfsfall durch den Fachexperten stichprobenartig ggf. vor Ort geprüft werden.
Konformitätsnachweis Konstruktion
Die Konformität des Produktes mit seinen speziellen konstruktiven Merkmalen muss den Anforderungen der Produktnormen bzgl. „Konstruktion und Bau“ entsprechen. Dies ist durch eine detaillierte und nachvollziehbare Herstellererklärung zu belegen.
Der Hersteller muss zur Qualitätssicherung seiner Entwicklung (Konstruktion) in der betroffenen Produktionsstätte über ein gültiges nach ISO 9001 zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügen.
Die Eignung kann im Berdarfsfall durch den Fachexperten stichprobenartig ggf. vor Ort geprüft werden.
Konformitätsnachweis Bau (Fertigungsstätte)
Der Hersteller muss zur Qualitätssicherung seiner Fertigung in der betroffenen Produktionsstätte über ein gültiges nach ISO 9001 zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügen.
Die Eignung kann im Berdarfsfall durch den Fachexperten stichprobenartig ggf. vor Ort geprüft werden.