Eigner des Inspektionssystems
PEHLA I&S als Eigner des Inspektionssystems ist zuständig für dessen Entwicklung, Verbesserung, Änderung und Aufrechterhaltung. Dazu wird das Inspektionssystem regelmäßig, mindestens jährlich, auf Aktualität geprüft.
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
Die Inspektionstätigkeiten werden bei PEHLA I&S unabhängig und unparteiisch durchgeführt. Die Unabhängigkeit von PEHLA I&S gegenüber der PEHLA GmbH wird durch die Unabhängigkeits- und Unparteilichkeitserklärung bestätigt.
Beschwerden und Einsprüche
Das Verfahren bzgl. Beschwerden und Einsprüche ist in IP QMA 05 geregelt und im QMH von PEHLA I&S verankert.
Missbrauch
Das Inspektionssystem von PEHLA I&S stellt ein Eigentum der PEHLA GmbH dar und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung des Eigners weder vollständig noch in Auszügen kopiert oder weiterverwendet werden.
Im Falle von Missbrauch behält sich die PEHLA GmbH rechtliche Schritte vor sowie die Rücknahme von durch PEHLA I&S herausgegebenen Ergebnisberichten.