Ergänzende Regeln zur Erfüllung der DIN EN ISO/IEC 17067
Eigner des Zertifizierungssystems
Die PEHLA ZERT als Eigner des Zertifizierungssystems ist zuständig für dessen Entwicklung, Verbesserung, Änderung und Aufrechterhaltung. Dazu wird das Zertifizierungssystem regelmäßig, mindestens jährlich, auf Aktualität geprüft.
Unparteilichkeit
Die Zertifizierungstätigkeiten werden bei PEHLA ZERT unparteiisch durchgeführt. Die Unabhängigkeit der PEHLA ZERT geegenüber der PEHLA GbR wird durch Unabhängigkeitserklärung bestätigt.
Aufsicht
Der Lenkungsausschuss der PEHLA ZERT, bestehend aus Vertretern von Herstellern und Betreibern aus Mittel- und Hochspannung, überwacht im jährlichen Turnus das Zertifizierungssystem, seine Unparteilichkeit und alle Entscheidungen zur Zertifizierung und Bewertung.
Der Lenkungsausschuss spricht Empfehlungen zum Erhalt sowie zur Erweiterung des Aufgabenbereichs und zur Weiterentwicklung der Programme aus, die die Leitung der PEHLA ZERT umsetzt.
Beschwerden und Einsprüche
Das Verfahren für Beschwerden und Einsprüche ist in ZP 300 geregelt.
Missbrauch
Das Zertifizierungssystem der PEHLA ZERT stellt ein Eigentum der PEHLA GbR dar und darf nicht ohne schrfitlicher Genehmigung des Eigners weder vollständig noch in Auszügen kopiert oder weiter verwendet werden.
Im Falle von Missbrauch behält sich PEHLA GbR rechtliche Schritte vor sowie Rücknahme von durch PEHLA ZERT herausgegebenen Zertifikaten.