Mitwirkung des Kunden und einzureichende Unterlagen
Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle auftretenden Fragen zum Produkt gegenüber der PEHLA ZERT bzw. dem Experten offen zu beantworten und einen kompetenten Ansprechpartner für das Verfahren zu benennen.
Kostenfreier Zugang zu den erforderlichen Normen und Spezifikationen ist vom Kunden zu gewähren.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Antrag zur Einleitung des Zertifizierungsverfahren (Formblatt ZP 302),
- Bemessungswerte und technische Daten des Produktes gem. Produktnorm zur Aufnahme in das Zertifikat,
- Maßbild(er) zur Aufnahme in das Zertifikat,
- Zeichnungen und Stücklisten der Hauptbaugruppen zum Zeitpunkt der Typprüfung,
- Liste der Prüfdokumente mit Angabe des Prüflabors und Berichtsnummer für das Antragsverfahren,
- alle Prüfdokumente für die Durchführung des Evalunierungsverfahrens,
- detaillierte Herstellererklärungen zum Nachweis der Konformität entsprechend dem gewählten Zertifikatstyp,
- ISO 9001 Zertifikat (für jeden betroffenen Bereich),
- Unterzeichneter Vertrag „Zertifizierungsvereinbarung über die Durchführung eines Produktzertifizierungsverfahrens“ (gemäß Formblatt ZP 303).
Für Zertifikate des Typs C und D sind darüber hinaus folgende Unterlagen in Abstimmung mit dem Experten bereitzustellen:
- Zeichnungen und Stücklisten weiterer relevanter Baugruppen,
- Liste der Zulieferer der Hauptbaugruppen,
- Übersicht der Änderungen im Produktstatus (Konstruktion bzw. Zulieferer von Hauptbaugruppen) seit den Typprüfungen,
- weitere detaillierte Herstellererklärungen,
- Bedienungshandbücher, Betriebsanleitungen, Arbeitsanweisungen und Lieferanweisungen.
Der Kunde übergibt die erforderlichen Unterlagen an PEHLA ZERT in digitaler Form.