Gesellschaft für elektrische Hochleistungs­prüfungen Member of Short-Circuit Testing Liaison (STL)

Zertifizierungsverfahren

Das Zertifizierungsverfahren zu einem Produkt gliedert sich in die folgenden fünf Abschnitte siehe auch Ablaufschema eines Zertifizierungsverfahrens.

Antragsverfahren und -prüfung, Zertifizierungsvereinbarung

Im Antragsverfahren (ZP 302) formuliert der Produkthersteller seine Absicht zum Erwerb eines Zertifikates in einem von der PEHLA ZERT bereitgestellten Antragsformular. Die PEHLA ZERT überprüft diese Angaben und die eingereichten Unterlagen auf Ihre Vollständigkeit und Tauglichkeit.

Die PEHLA ZERT erwartet zum Zeitpunkt der Antragsstellung, dass die wesentlichen Typprüfnachweise bereits vorliegen (d.h. Typprüfungen wurden vor dem Datum der Antragstellung und der Annahme durch die PEHLA ZERT bereits durchgeführt).

Die Verantwortung für die vor Antragstellung durchgeführten Typprüfungen liegen beim Kunden. Die Übereinstimmung der vorgelegten Typ- und Stückprüfnachweise sowie Konstruktionsunterlagen (je nach Zertifizierungsprogramm) mit der Identität der zu zertifizierenden Produkte muss der Kunde mittels Herstellererklärungen im Antrag bestätigen.

Zur Unterstützung wird dem Antragsteller gem. QMH angeboten, die Unterlagen von einem Fachexperten in einer kostenpflichtigen Vorprüfung auf Ihre Verwendbarkeit überprüfen zu lassen. Der vorgesehene Fachexperte wird dem Antragsteller vorher benannt. Nach abgeschlossener Antragsprüfung durch PEHLA ZERT erhält der Produkthersteller ein Kostenangebot und die Vertragsunterlagen für die Durchführung des eigentlichen Prodktzertifizierungsverfahrens.
Nach positiver Antragsprüfung wird die Zertifizierungsvereinbarung geschlossen (ZP 303).

Evaluierungsverfahren

Im Evaluierungsverfahren überprüft der von der PEHLA ZERT benannte Fachexperte die eingereichten Konformitätsnachweise gemäß Evaluierungsplan (Checkliste ZP 206) auf Erfüllung der Anforderungen der Referenznormen, soweit zutreffend, entsprechend dem gewünschten Zertifikatstyp.

Die Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen an Typprüfung, Stückprüfung, Konstruktion und Bau (Herstellung) des Produktes in einer nach ISO 9001 zertifizierten Produktionsstätte, sofern zutreffend, wird von dem Fachexperten in der Regel an der Produktionsstätte durchgeführt.

Der Experte formuliert das Ergebnis in einem Expertenbericht (ZP 210).

Bewertungsverfahren

Die Ergebnisse der Evaluierung werden im Bewertungsverfahren von der PEHLA ZERT, die nicht im Evaluierungsprozess einbezogen ist, auf Vollständigkeit der Unterlagen geprüft und der Vorschlag zur Zertifikatsausstellung unterbreitet (ZP 113).

Entscheidungsverfahren

Im Entscheidungsverfahren (ZP 107), erfolgt die Entscheidung über die Ausstellung des Zertifikates durch den Leiter der PEHLA ZERT auf Basis des Expertenberichtes und der von der PEHLA ZERT abgegebenen Empfehlung.Bei positiver Entscheidung erfolgt die Herausgabe des entsprechenden Zertifikates und dessen Aufnahme in das Verzeichnis der zertifizierten Produkte, das im Internet auf der Webseite www.pehla-certification.com veröffentlicht wird.

Bei nicht vollständiger Erfüllung der Anforderungen für das Zertifikat wird dem Antragsteller Gelegenheit zur Korrektur gegeben. Danach erfolgt erneut eine (kostenpflichtige) Evaluierung durch den Experten und durch die PEHLA ZERT.

Die Entscheidung der PEHLA ZERT ist nicht anfechtbar.

Überwachungsverfahren (nur Typ D)

Im Überwachungsverfahren wird für nachfolgende Produkte (typengleich gefertigt im Gültigkeitszeitraum des Produktzeritfikates) die Aufrechterhaltung der Konformität bzgl. der Merkmale „Konstruktion, Typprüfung, Stückprüfung, Fertigung“ überwacht.

Selbstüberwachung Hersteller (nur Typ D)

Der Hersteller hat dazu vertragsgemäß alle typprüfrelevanten Änderungen der Konstruktion oder bei der Zulieferung von Hauptbaugruppen unverzüglich an PEHLA ZERT mitzuteilen und ggf. erforderliche wiederholende Typprüfungen nachzuweisen.

Der Hersteller muss für diese interne Eigen-Überwachung zu seinem Produkt ein Überwachungssystem für alle funktionsrelevanten Änderungen der Konstruktion bzw. Zulieferer von Bauteilen und deren Qualifizierung unterhalten. Dies ist bereits zu Beginn des Verfahrens gegenüber der PEHLA ZERT zu erklären.

Bei Änderungen zur Konformität erfolgt durch PEHLA ZERT diesbezüglich eine entsprechende Nachevaluierung.

Überwachung durch PEHLA ZERT (nur Typ D)

PEHLA ZERT überwacht die gültigen Zertifikate.

In der Mitte der Gültigkeitsdauer des Zertifikates erfolgt im Rahmen der Überwachung eine Überprüfung durch die PEHLA ZERT. Innerhalb dieser Überprüfung wird der Hersteller angehalten die Konformität des zertifizierten Produktes schriftlich zu bestätigen.

Bleibt die o. g. schriftliche Mitteilung seitens des Herstellers aus, erfolgt eine Mahnung mit einer festgelegten Frist. Nach einer missachteten Frist erfolgt die Zurückziehung des Zertifikates durch die PEHLA ZERT und der Vermerk „ungültig“ auf der Homepage veröffentlichten Zertifikatsliste.

Darüber hinaus verpflichtet sich der Hersteller, das Produktzertifikat nicht missbräuchlich zu benutzen. Missbrauch wird ebenfalls durch Entzug des Zertifikates geahndet.